FITNESS ARENA
- CORONA UPDATE-
NEWS & UPDATES
Aktuelle Information
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat einen bundesweiten Lockdown für einige Branchen angeordnet. Dieser gilt leider auch für alle Fitness- und Wellness-Anlagen. Wir sind deshalb dazu verpflichtet die Fitness Arena bis auf Weiteres zu schließen.
Wir stehen in Kontakt mit den Behörden und informieren umgehend über geplante Lockerungen.
Hier finden Sie die Antworten auf Ihre drängendsten Fragen zur Schließung unserer Anlage und zu Ihrer Mitgliedschaft:
Ab wann ist wieder geöffnet?
Nach aktuellem Stand bleibt die Fitness Arena im Rahmen des bundesweiten Lockdowns bis auf Weiteres geschlossen. Über weitere Entwicklungen und eventuelle Lockerungen halten wir Sie an dieser Stelle, per E-Mail und auf Facebook auf dem Laufenden.
Wie kann ich mich zu Hause fit halten?
Wir haben für Sie ein "digitals Training" eingerichtet. Holen Sie sich Ihre Kurse in die eigenen vier Wände und trainieren Sie mit unseren Trainern zu Online-Workouts mit verschiedenen Schwerpunkten.
Warum bin ich nicht im Verteiler für die versendeten Info-E-Mails?
Unsere Info-E-Mails schicken wir an alle bei uns registrierten E-Mail-Adressen unserer Mitglieder. Wenn Sie keine E-Mails von uns erhalten, liegt uns entweder gar keine oder eine ungültige E-Mail-Adresse von Ihnen vor.
Sie können Sie Ihre aktuelle E-Mail-Adresse unkompliziert senden, so dass Sie bei zukünftigen E-Mail-Aussendungen im Verteiler berücksichtigt werden können.
Mail an mit dem Betreff „Neue Email-Adresse“ unter Angabe eures vollständigen Vor- und Nachnamens.
Was passiert mit meinen Beiträgen?
Aktuell werden wir (seit November) für die „geschlossenen“ Monate keinen Mitgliedsbeitrag von Ihnen einziehen. Ihre Mitgliedschaft pausiert beginnend mit der letzten Beitragszahlung für die aktuellen Monate.
Mit der Wiedereröffnung wird Ihre Mitgliedschaft dann automatisch wieder aktiviert. Bitte beachten Sie, dass sich durch das Pausieren das derzeitige Enddatum Ihres Vertrages möglicherweise ändern kann.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Da es sich bei der behördlich angeordneten Betriebsschließung um eine zeitlich befristete Maßnahme handelt, besteht ein solches Recht nicht.
Weitere Fragen...
Ihre Frage ist nicht dabei? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an
Stand 04.01.2021
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Wir freuen uns euch bald wieder in der Fitness Arena Henstedt-Ulzburg zu begrüßen.
Weitere Informationen siehe rechts --> --> --> -->
Aktuell sind wir NUR per eMail
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erreichbar.
Wir bitten um Verständnis.
